Der neuartige Corona-Virus breitet sich weiter aus: Nach Bekanntwerden zahlreicher Infektionen in Italien und vielen anderen Ländern Europas sind nun auch Menschen in Deutschland von der Atemwegserkrankung betroffen. Gesundheitsminister Jens Spahn spricht von dem Beginn einer Epidemie. Einen Impfschutz gibt es bisher nicht, Sie können sich auf Ihrer Geschäftsreise aber mit ein paar sinnvollen Maßnahmen vor einer Ansteckung mit Viren dieser Art schützen. Denn manchmal lässt sich ein Business-Trip in eine betroffene Stadt, Region oder Land nicht vermeiden. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Sie im Fall des Corona-Virus tun können – und definitiv tun sollten.

1Großveranstaltungen wenn möglich fernbleiben

Meiden Sie Großveranstaltungen wie Messen oder Events, da Sie hier auf viele Menschen treffen, die Sie möglicherweise anstecken könnten und umgekehrt. Falls keine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, verschieben Sie weitere Business-Trips oder vermeiden Sie diese nach ausreichender, sachlicher Abwägung und nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber zunächst ganz. Um einen Austausch mit Geschäftspartnern und Kunden dennoch zu gewährleisten, können Sie beispielsweise auf Videokonferenzen setzen. Informieren Sie sich unbedingt proaktiv, ob Messen, Konferenzen und Ähnliches kurzfristig abgesagt wurden; verschiedene Veranstalter, etwa die des Genfer Autosalons, der Internationalen Eisenwarenmesse Köln sowie der ITB haben entsprechend reagiert. Die Schweiz hat Großveranstaltungen ab 1.000 Personen pauschal vorläufig untersagt. Einen guten Überblick bietet hier beispielsweise die Übersicht des Deutschen Fachverlags zu weltweit abgesagten Messen und Ausstellungen.

2Bei Aufenthalt in betroffene Regionen besondere Vorsicht walten lassen

Grundsätzlich geht es darum, andere Menschen nicht anzustecken, wenn Sie sich während Ihrer Geschäftsreise in gefährdeten Gebieten aufgehalten haben. Denn aufgrund der langen Inkubationszeit von 14 Tagen ist es durchaus möglich, dass Sie selbst zum Überträger einer Infektionskrankheit werden und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem möglicherweise gefährden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es empfehlenswert, innerhalb von 14 Tagen nach Reisen in Gebiete, in denen Infektionen vorgekommen sind, im Home-Office zu arbeiten, sofern das möglich ist. Dem muss vorab der Arbeitgeber zustimmen; eine hilfreiche juristische Einschätzung dazu finden Sie in einem Interview mit Arbeitsrechtler Thomas Köllmann von der Kanzlei Küttner Rechtsanwälte. Bleiben Sie bei auftretenden Beschwerden auf jeden Fall zu Hause, selbst wenn es sich nur um Kopfschmerzen oder eine laufende Nase handelt, und informieren Sie Ihren Arbeitgeber und unter Umständen Kunden umgehend.

3Internationale Reisen: Flugpläne genau beobachten

Sie müssen bald international verreisen? Dann denken Sie daran: Um die Ausbreitung einer Infektionskrankheit zu verhindern, kann der komplette Fernreiseverkehr von Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit betroffen sein. Das heißt, Fluggesellschaften stellen den Flugverkehr in die betroffenen Länder vorübergehend oder sogar komplett ein. Aufenthalte in den betroffenen Regionen können außerdem Auswirkungen auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder haben. Bei einer Ein- und Ausreise wie auch bei Kontrollen bei Überseereisen sind Fieberkontrollen möglich. Wer grippeähnliche Symptome hat, muss auch mit besonderen Quarantänemaßnahmen rechnen. Fakten schaffen Sicherheit: Für einen Überblick über aktuelle Corona-Infektionsfälle informieren das Robert-Koch-Institut und das John Hopkins Institut im Detail. Denken Sie also insbesondere an Folgendes:

  1. Informieren Sie sich ständig, wie das Ein- oder Ausreiseland aktuell zu diesen Maßnahmen steht. Das wird von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt. Erste Informationsquelle für Deutschland ist hier die Informations-Landingpage des Bundesgesundheitsministeriums.
  2. Deutsche Staatsangehörige, die sich vorrübergehend oder dauerhaft in einem anderen Land aufhalten, sollten sich zudem über das Internet in der KrisenvorsorgelisteElefand“ eintragen. Die elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland dient dazu, dass deutsche Auslandsvertretungen im Notfall die in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihre Familienangehörigen schnell erreichen können. Im Krisenfall oder in Ausnahmesituationen erhalten registrierte Teilnehmer außerdem via Mail Informationen und Warnhinweise zur aktuellen Lage.
  3. Behalten Sie bei Einschränkungen des Fernreiseverkehrs stets mögliche Änderungen Ihres Flugplans im Auge und bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft.
  4. Beziehen Sie mögliche Reise- und Bewegungseinschränkungen in Ihre Reiseplanung ein und prüfen Sie unter Umständen eine vorzeitige Abreise.

4So schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung auf der Geschäftsreise

Ganz egal, in welches Land Sie Ihre Geschäftsreise geplant haben oder ob Sie innerhalb Deutschlands unterwegs sind – die folgenden Empfehlungen können Sie vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.

  • Halten Sie sich an die typischen Grippe-Vorsorgemaßnahmen: Schützen sie sich ausreichend mit guter Handhygiene und Waschlotion auf Alkoholbasis, denn die Krankheitserreger gelangen meist über die Hände in den Körper.
  • Handeln Sie gemäß der Husten- und Nieß-Etiquette. Beim Husten und Niesen sollten Nase und Mund durch die Armbeuge abgedeckt werden. Verwenden Sie außerdem Einwegtaschentücher. Entsorgen sie diese augenblicklich und desinfizieren Sie anschließend Ihre Hände.
  • Halten Sie ein bis zwei Meter Abstand zu offensichtlich erkrankten Personen.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich unwohl fühlen. Sollten Sie Fieber, Husten und Atembeschwerden haben, kontaktieren Sie telefonisch Ihren Arzt. Gehen Sie nie unangekündigt in Arztpraxen, denn so könnten Sie ohnehin kranke Menschen anstecken und damit stark gefährden.
  • Vermeiden Sie es, Augen, Nase oder Mund mit den Händen anzufassen. Denn unsere Hände berühren viele Oberfläche und können dadurch Viren aufnehmen und in den Körper übertragen.
  • Laut Experten bieten einfache Atemschutzmasken aus Stoff oder Papier bei gesunden Personen keinen Schutz vor einer Ansteckung. Lediglich wer selbst erkrankt ist oder Kontakt zu Infizierten hatte, kann durch eine Atemschutzmaske dazu beitragen, andere vor einer Ansteckung zu schützen.
  • Informieren Sie sich auf der Seite der Weltgesundheitsorganisation zur jeweiligen Krankheit (z.B. WHO-Special zu Corona) inklusive aktueller Schutzmaßnahmen.

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Sie haben Fragen zu einer eventuell von solchen Notsituationen betroffenen Hotelbuchung? Dann zögern Sie nicht, unseren Kundenservice mit einer E-Mail an crisismanagement@hrs.com zu kontaktieren.

 

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12 Kommentare

  1. Hallo, wir sind Hotelbetreiber und erreichen weder die Buchhaltung noch jemand anderes der zuständig ist????
    Arbeiten Sie denn noch oder was sollen wir tun wenn wir fragen zu rechnungen haben??? Ich hab es jetzt telefonisch und per mail versucht!!!

    MfG

    • Hallo liebes Hotel Wittenberge, wir arbeiten wie die meisten im Home-Office, sind aber eigentlich gut zu erreichen. Haben Sie es denn mal mit accounting@hrs.de versucht? Um was geht es denn konkret? Viele Grüße, Christina

  2. Zwei Anregungen an die Redaktion: Der Artikel auf Ihrer Webseite ist basierend auf den Informationen zur Gefährdung durch Corona insbesondere im Punkt 3 veraltet, die Gesundheitsgefährdung wird inzwischen deutlich kritischer eingeschätzt.
    erste Anregung: So ein Artikel muss datiert sein, um die Aktualität bewerten zu können
    zweite Anregung: Aktualisieren Sie unbedingt diesen Artikel!

    • Hallo Herr Ahrens, vielen Dank für Ihren Kommentar, wir haben Ihre Anmerkung bzgl. der Gesundheitsgefährung berücksichtigt und den Artikel dementsprechend angepasst. Das Veröffentlichungsdatum finden Sie bei allen Artikeln immer direkt unter dem Bild. Freundliche Grüße, Maike

  3. Ich bin sehr enttäuscht von HRS.
    Da die Stornierung unsere Belgienreise in der Karwoche über die App nicht möglich war, nahm ich schriftlich Kontakt zu HRS auf.
    Danach bekam ich von HRS eine Mail 7 Tage vor Beginn der Hotelbuchung nochmal Kontakt aufzunehmen.
    Dieses tat ich dann telefonisch. Der HRS- Mitarbeiter versuchte das Hotel zu erreichen. Dieses hatte jedoch keinen Erfolg, weil das Hotel anscheinend komplett geschlossen war. Er schickte dem Hotel eine E- Mail und sagte das wir nun erstmal abwarten müssten.
    Da ich keinerelei Rückmeldung bekam, versuchte ich nochmal den telefonischen Weg und hatte keinen Erfolg.
    Richtig geärgert habe ich mich nun über Ostern.
    An dem Tag, als unsere Abreise angestanden hätte, bekomme ich von HRS die Aufforderung zur Hotelbewertung. Geht es noch ?
    Unser Osterurlaub ist dieses Jahr ausgefallen: gut !
    Aber dann nochmal erinnert zu werden, dass der Ulaub ausgefallen ist: DANKE !

    Ich bin jahrelanger Kunde von HRS. Weiß bis heute nicht, ob meine Kohle futsch ist oder ob ich was wiedersehe (Booking.com scheint bei Storno, nachdem was ich gelesen habe, besser zu sein)
    Zur Zeit glaube ich nicht, dass ich HRS treu bleibe.

    Mit freundlichen Grüßen

    O. Bach

    • Hallo Oliver, das klingt in der Tat sehr ärgerlich und sollte natürlich nicht so laufe. Haben Sie in der Zwischenzeit etwas von unserem Service-Team gehört? Viele Grüße, Christina

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir kommen aus Bayern und leisten heute bei unserem wohnendem Vater (im Pflegeheim) Sterbehilfe. Wir habe eine Paleativbestätigung vom Arzt damit wir nach Berlin reisen durften, aber ein Hotezimmer haben wir nicht aufgrund der Pandemiebetstimmungen in Berlin bekommen.
    Vielleicht können Sie uns helfen ein Hotelzimmer ab dem 10.4.20 / Berzirk Lichtenberg
    nicht aus touristischen Zwecken
    sondern aus ethischen Gründen zu bekommen.
    Sie sind unsere letzte Rettung ein Hotel zu finden.
    Wir wären für eine positive Rückantwort dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Familie Stolz

    • Hallo liebe Familie Stolz, wir von der Redaktion können da leider nicht operativ helfen. Wir hoffen, Sie haben dazu unsere oben im Artikel angegeben Service-Hotline erreichen könne? Herzliche Grüße und ganz viel Kraft, Christina

  5. Seit Tagen versuche ich den Kundenservice per Email/Telefon zu erreichen, leider ohne Erfolg.
    Im Hotel sagte man mir, dass eine Stornierung – auch aus den momentanen staatlichen Krisenempfehlungen – nur ohne Erstattung möglich sei …
    Dies ist wirklich beschämend, dass man doppelt (Urlaub geht flöten und das Geld) gestraft wird, wenn man sich zur Pandemieeindämmung ordnungsgemäß verhält. HRS sollte sich was die Kulanz angeht von anderen Firmen (z.B. von der Deutschen Bahn) eine Scheibe abschneiden …

    • Hallo Stefan, möglicherweise dauert die Beantwortung Ihrer Anfrage aufgrund der großen Menge an Anfragen etwas länger. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, wir werden auf jeden Fall versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Viele Grüße, Christina

  6. Es ist traurig das man bei HRS nicht kostenlos stornieren kann auf Grund des Virus .

    Bei Bookingcom geht es.

    Otto Reusch