Urlaubsanspruch bei Kündigung – so viel steht Ihnen zu

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Laut Bundesurlaubsgesetz steht Ihnen eine bestimmte Anzahl von freien Tagen zu. Doch was passiert mit dem Resturlaub, wenn Sie den Job wechseln? Kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung verweigern oder gar widerrufen? Welche Regelungen das Arbeitsgesetz in Bezug auf Ihren Resturlaub vorsieht, erfahren Sie in diesem Artikel. Wer seine Ansprüche kennt, kann diese leichter beim ehemaligen Chef durchsetzen. Immerhin geht es um Ihr Geld.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung?

Egal ob Sie selbst aus einer Firma austreten oder das Unternehmen eine Kündigung ausspricht, auf Ihren Resturlaub müssen Sie in beiden Fällen nicht verzichten. Das Gesetz sieht vor, dass Sie während der Kündigungsfrist noch offene, freie Tage aufbrauchen. Sollte das nicht möglich sein, steht Ihnen nach dem Arbeitsgesetz eine finanzielle Abgeltung zu.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?

Wie viele Tage Sie vor Ihrem definitiven Austritt aus der Firma noch nehmen dürfen, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Wird das Arbeitsverhältnis vor dem 30. Juni gelöst, erhalten Sie pro gearbeitetem Monat ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs. Wenn Sie zum Beispiel einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen jährlich haben und zum 30. April kündigen, stehen Ihnen insgesamt 10 Tage Urlaub zu. Von diesen Tagen ziehen Sie die bereits verbrauchten Urlaubstage ab, um den Resturlaub zu ermitteln. Liegt der Austrittstermin in der zweiten Jahreshälfte, wird der im Bundesurlaubsgesetz vorgesehene Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechstagewoche und 20 Werktagen bei einer Fünftagewoche herangezogen. Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben vereinbart haben, kann der übergesetzliche Urlaub anteilmäßig berechnet werden. Die verbleibenden freien Tage für die zweite Jahreshälfte dürfen jedoch den gesetzlichen Mindestanspruch nicht unterschreiten.

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Anhand der oben beschriebenen Regelung wird rasch klar, dass sich ein Jobwechsel besonders in den ersten Monaten der zweiten Jahreshälfte rentiert. Hat man vor der Kündigung bereits seinen vollen Jahresurlaub genommen, kann der bisherige Arbeitgeber keine Rückzahlung verlangen. Allerdings sollten Sie wissen, dass Ihnen beim neuen Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr keine freien Tage mehr zustehen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie sich den Resturlaub finanziell abgelten lassen. Der ehemalige Chef stellt Ihnen eine Urlaubsbescheinigung aus, die Sie bei dem neuen Arbeitgeber vorweisen.

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Verbrauchen Sie bis zum Austritt Ihren Resturlaub nicht, weil Sie etwa Ihren Nachfolger einarbeiten, besteht die Möglichkeit zur Auszahlung des Resturlaubs. Auch bei einer Entlassung mit sofortiger Dienstfreistellung erlöschen Ihre Ansprüche nicht. Als Berechnungsgrundlage wird dabei der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen herangezogen. Dazu wird der Wochenlohn mit 13 multipliziert und durch die Anzahl der Arbeitstage dividiert. So erhalten Sie jenen Betrag, der Ihnen für jeden Urlaubstag zusteht.

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