Sie wollen für nichts zahlen, was Sie auch nicht Anspruch genommen haben? Dann gilt es rechtzeitig vorzusorgen, denn die Reiserücktrittsversicherung greift im Ernstfall, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Wann kann im Sinne der Versicherer eine Reise storniert werden? Erfahren Sie hier alles zum Thema Reisesicherheit.

Bevor eine Reiserücktrittversicherung unterschrieben wird, geht der erste Blick in die AVB. Denn hier ist vermerkt, wann die Reiserücktrittsversicherung greift. Eine Reise kann bei Todesfällen in der Familie oder im nahen Bekanntenkreis storniert werden. Hinzu kommen schwere Erkrankungen, aber auch Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Impfungsunverträglichkeiten.

Absicherung bei plötzlicher Erkrankung

Werden Sie vor dem Urlaub krank, so sollten Sie die Reise umgehend stornieren, denn die höheren Kosten, die noch während der Reise anfallen, gehen zulasten des Versicherungsnehmers. Sie füllen die Schadensmeldung aus und lassen sich von Ihrem Arzt die plötzliche Erkrankung bescheinigen. Buchen Sie eine Gruppenreise, so bieten viele Versicherer eine Gruppenversicherung an, die bis zu 6 Personen greift. Dabei gelten die Angehörigen der versicherten Personen stets als Risikopersonen. Bestehen schon vor der Versicherung eine schwere oder gar chronische Erkrankung, besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn es zu einem unerwarteten Schub der Krankheit kommt. Es sind lediglich unerwartet eintretende Erkrankungen in dem Reiserücktrittschutz inbegriffen.

Einige Versicherungen bieten einen jährlichen Versicherungsschutz an, dies ist dann empfehlenswert, wenn Sie mehrere Male im Jahr auf Reisen gehen. Hinzu kommen Kombinationen aus einer Reiseabbruchversicherung und Rücktrittsversicherung. Oftmals sind die Versicherungen als Paket mit einem Krankenschutz günstiger. Doch bedenken Sie, dass der Teufel im Detail steckt und diese finden Sie in den AGBs. Es kann Sie bares Geld kosten, das Kleingedruckte nicht richtig gelesen zu haben. So schützt Sie eine Abbruchversicherung während der Reise bei einem Unfall, einem kaputten Auto oder einem gebrochenen Bein. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch und lassen sich die einzelnen Leistungen erklären.

Besteht ein Versicherungsschutz bei Unruhen und Naturkatastrophen?

Treten in dem Urlaubsland Unruhen oder gar unvorhergesehen Naturkatastrophen auf, so gibt es in diesem Punkt keinen Rechtsanspruch auf eine Stornierung. Doch bieten viele Reiseveranstalter Alternativen an, um die Urlauber nicht einem unnötigen Risiko auszusetzen. Kommt es aufgrund einer Aschewolke zu einem Flugverbot, sind Sie trotzdem zur Zahlung der Urlaubskosten verpflichtet. In diesem Punkt ist die Airline beziehungsweise der Reiseveranstalter in der Pflicht, die Zahlung zu übernehmen. Für Schiffsreisen bestehen wiederum Sonderregelungen, die es beim Reiseanbieter zu erfragen gilt. Beraten Sie sich vor Abschluss der Reiserücktrittsversicherung über die einzelnen Leistungen, um im Ernstfall vor eventuellen Zusatzkosten geschützt zu sein.

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1 Kommentar

  1. Ich wusste nicht, dass die Versicherer Gruppenversicherungen für bis zu sechs Personen anbieten. Meine Familie plant eine Reise mit der Großfamilie für später in diesem Jahr, aber es gibt einige gesundheitliche Bedenken. Wir werden versuchen, eine Reiseversicherung zu finden, die eine große Gruppe von Personen abdecken kann.