Der Bildungsurlaub im Saarland gilt bei 12 monatiger Betriebszugehörigkeit für:
– Angestellte
– Auszubildende
– Beamtinnen und Beamte
– Richterinnen und Richter
Beschäftigte im Saarland haben einen Anspruch zur Weiterbildung von bis zu 6 Tagen im laufenden Jahr (bei Vollzeit 5 Tagewoche). Die sogenannte Bildungsfreistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Welche Art von Bildungsurlaub im Saarland wird gefördert:
– berufliche Weiterbildung
– politische Weiterbildung
– Qualifizierung für ehrenamtlicher Tätigkeiten
Die Bildungseinrichtung muss eine Anerkennung nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsrecht besitzen.
Wieviel Tage werden im Jahr gefördert:
– 6 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres
– ab dem dritten Schulungstag muss sich die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer gleichermaßen durch Freizeit einbringen. Dies bedeutet Nacharbeiten bzw. Urlaub nehmen.
Wer trägt die Kosten für den Bildungsurlaub im Saarland
– der Arbeitgeber trägt die Lohnkosten (Lohnfortzahlung)
– die Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben die Kursgebühren zu übernehmen
Was ist bei der Anmeldung zu beachten
– Bildungsurlaub im Saarland ist est bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten möglich
– der Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich informiert werden
– die Bildungseinrichtung muss nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsrecht anerkannt sein, das Zertifikat müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen
– Ist aus betrieblichen Gründen kein Bildungsuraub möglich, kann der Arbeitgeber aus wichtigem den Urlaub ablehnen
– Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können interne betriebliche Weiterbildungen auf den Bildungsurlaub angerechnet werden
– bei Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern haben nur ein Drittel der Beschäftigten Anspruch auf Bildungsurlaub
– die Bearbeitung des Arbeitgebers muss zwei Wochen vor der Bildungsfreistellung erfolgen