Stand: 25.05.2021

Es sind gute Nachrichten, die uns Tag für Tag im Hinblick auf Öffnungen im Tourismus erreichen. Doch jedes Bundesland beschließt unterschiedliche Maßnahmen bei Hotels, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen, was schnell zu Unsicherheit bei Reisenden führt. Die Bund-Länder-Konferenz am 10. Juni macht Hoffnung auf einheitliche Regelungen, bis dahin helfen wir Ihnen mit unserer Übersicht.

Gemäß der vor einigen Monaten beschlossenen Notbremse ist die Inzidenz von 100 entscheidend. Liegt sie mindestens fünf Tage in Folge darunter, dürfen Hotels, Ferienunterkünfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen in vielen Bundesländern öffnen. In Bayern und Baden-Württemberg z.B. variiert diese Voraussetzung je nach Landkreis bzw. Kreishauptstadt.

 

Baden-Württemberg

Seit dem 15. Mai dürfen Hotels und Ferienunterkünfte wieder öffnen, ebenso wie Freizeiteinrichtungen und Badeseen, die Gastronomie und Außenbereiche wie Biergärten. Voraussetzung auch hier: Die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis muss unter 100 liegen und Hotelgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Ankunft und alle drei Tage einen negativen Test vorlegen, berichtet der SWR.

Bayern

Bayern öffnete zum 21. Mai Hotels und Ferienunterkünfte, nach dem ADAC gelten dieselben Voraussetzungen wie in Baden-Württemberg. Seitdem können sich Besucher auch auf touristische Aktivitäten wie Seilbahnen, Flussfahrten und Naturführungen freuen. Die Außengastronomie, Kinos, Theater und Oper- bzw. Konzerthäuser dürfen schon seit dem 10. Mai unter Auflagen wieder öffnen.

Berlin

Noch sind touristische Übernachtungen weiterhin nicht erlaubt, doch es gibt Hoffnung. Wie der rbb berichtet, hat der Senat einen detaillierten Fahrplan veröffentlicht, nach dem ab dem 18. Juni Hotels und Ferienunterkünfte wieder Gäste begrüßen dürfen. Ab dann kann sogar ohne Test und Termin geshoppt werden, schon jetzt ist die Außengastronomie wieder offen und Veranstaltungen im Außenbereich sind wieder erlaubt.

Brandenburg

Brandenburg differenziert zwischen Hotels und Ferienunterkünften. Touristische Übernachtungen in letzteren sind seit dem 21. Mai erlaubt wie auf der Homepages des Landes zu lesen, Hotels bleiben aber geschlossen. Die Außengastronomie ist geöffnet, Stadtrundfahrten und Bootsfahrten sind erlaubt und auch Freizeitparks und ähnliche Einrichtungen sind dann offen.

Bremen 

Bremen ist vergleichsweise streng und hat noch keine konkreten Lockerungen bei touristischen Übernachtungen beschlossen. Es gibt aber Hoffnung, dass sich dies schnell wieder ändern kann, so die Zeitung Buten un Binnen.

Hamburg

Enttäuscht ist auch die Hotellerie in der schönen Hansestadt Hamburg. Es gibt bisher keine Perspektive für touristische Übernachtungen. Lediglich die Außengastronomie darf nach tageskarte eventuell bald öffnen.

Hessen 

Die Hessenschau berichtet, dass seit dem 17. Mai Hotels und Ferienunterkünfte wieder öffnen dürfen. Auch hier gelten die üblichen Inzidenz-Bestimmungen und Unterkünfte erlauben vorerst nur 60% ihrer Kapazität. Freizeitaktivitäten im Freien, genauso wie Außengastronomie sind erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern

Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern dürfen ihr eigenes Bundesland schon ab dem 07. Juni bereisen, ab dem 14. Juni sind auch Reisende aus anderen Bundesländern willkommen. Die Daten werden eventuell vorgezogen, wie das RND berichtet. Seit dem 23. Mai ist zumindest die Außengastronomie geöffnet.

Niedersachsen

Zuerst hieß es, nur Landeskinder aus Niedersachsen selbst dürften in Hotels und Pensionen im eigenen Bundesland übernachten, doch nun wurde diese Entscheidung gerichtlich gekippt. Ab sofort dürfen Touristen aus ganz Deutschland in Niedersachsen Urlaub machen, berichtet n-tv. Unter Auflagen dürfen auch die Außengastronomie und Kultur im Freien öffnen.

Nordrhein-Westfalen

In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland dürfen Hotels und Ferienunterkünfte wieder Gäste empfangen, so der Westfälische Anzeiger. Auch hier gelten die üblichen Inzidenz-Regulierungen und die Auslastung ist auf 60% begrenzt. Außengastronomie ist erlaubt, für andere Freizeiteinrichtungen gilt weiterhin die Terminpflicht.

Rheinland-Pfalz

Gemäß dem Prinzip kontaktarmer Urlaub lockert auch Rheinland-Pfalz. Hier dürfen seit dem 12. Mai Hotels und Ferienunterkünfte Gäste begrüßen, allerdings unter strengen Auflagen wie Frühstück auf dem Zimmer. Sinkt die Inzidenz weiter, gibt es auch weitere Lockerungen.

Saarland

Erst Vorreiter, jetzt Nachzügler. Im Saarland gibt es trotz sinkender Inzidenz keine konkreten Öffnungsschritte, so bleiben touristische Übernachtungen vorerst verboten. Allerdings ist die Außengastronomie unter den üblichen Auflagen geöffnet.

Sachsen

Ambitionierte Ziele in Sachsen: erst bei einer Inzidenz unter 50 dürfen Hotels Gäste begrüßen. Anders allerdings Ferienunterkünfte, die dürfen schon bei einer Inzidenz unter 100 beherbergen. Außengastronomie und bestimmte Freizeitaktivitäten sind mit Test und Termin möglich.

Sachsen-Anhalt

Hotels, Campingplätze und Ferienunterkünfte erlauben Übernachtungen ab dem 25. Mai bei einer Inzidenz unter 100. Die Außengastronomie ist ebenfalls geöffnet, so die Pressemitteilung im Landesportal Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Musterschüler bei den Inzidenzen und Vorreiter bei Modellprojekten. Seit dem 17. Mai sind Touristen nun in ganz Schleswig-Holstein willkommen. Es gelten zwar immer noch Auflagen wie die Testpflicht alle drei Tage, allerdings dürfen hier sogar Restaurants ihren Innenbereich öffnen, so das ZDF.

Thüringen

Sah es zuerst noch so aus, als würden touristische Übernachtungen in Thüringen verboten bleiben, berichtet nun die Süddeutsche Zeitung, dass seit dem 20. Mai in Städten und Kreisen mit Inzidenzen unter 100 nun doch Hotels und Ferienunterkünfte sowie Außengastronomie und bestimmte Freizeiteinrichtungen erlaubt sind.

Sind Sie bereit für Ihren ersten Urlaub nach dem Lockdown? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar, wo es für Sie hingeht!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.