Ärgerlich: eine Flugverspätung und Sie hängen fest! Oder wurde Ihr Flug gar ganz gestrichen? Jetzt heißt es, Termine verschieben, Kollegen informieren, Hotelbuchung checken. Immerhin steht Ihnen laut laut EU-Verordnung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zu. So kommen Sie an Ihr Geld!

Viele Fluggesellschaften machen es den Passagieren schwer, im Falle einer Flugverspätung oder dem Ausfall eines Fluges, die notwendigen Informationen für eine Entschädigung oder Erstattung zu erhalten.  Oft wird sich auch auf höhere Gewalt berufen, um Zahlungen ganz zu vermeiden. Doch nach geltendem europäischen Recht steht Ihnen das Geld in vielen Fällen zu, also scheuen Sie sich nicht vor dem Aufwand. Alles, was Sie wissen müssen:

Flugverspätung: Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Die Kriterien für eine Entschädigung gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004 sind klar geregelt: Je nach Flugstrecke gilt ein Flug als verspätet, wenn er zwischen zwei und vier Stunden später als geplant ankommt:

  • Strecken bis 1.500 km: ab 2 Stunden Verspätung
  • Strecken von 1.500 bis 3.500 km: ab 3 Stunden Verspätung
  • Strecken ab 3.500 km: ab 4 Stunden Verspätung

Achtung: es zählt bei einer Flugverspätung die verspätete Ankunftszeit am Zielort der Reise und nicht die Verspätung bei Abflug. Die Ankunftszeit ist als Öffnen der Flugzeugtüren am Zielflughafen definiert. Ab einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie auch das Recht, die Reise ganz abzubrechen und den Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Die Fluggastrechte greifen übrigens nicht nur bei Verspätung von Flügen: Auch bei Nichtbeförderung oder Annullierung haben Sie entsprechend Anspruch auf Entschädigung. „Annullierung“ bedeutet, dass der ganze Flug gestrichen wurde. Bei „Nichtbeförderung“ fand der Flug zwar statt, aber Sie wurden nicht mitgenommen, beispielsweise weil der Flug überbucht war.

 

Wann gibt es keine Entschädigung bei Flugverspätung?

Damit diese Regelungen greifen, gibt es einige Voraussetzungen. Das Recht auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung oder gegebenenfalls kostenfrei Stornierung bleibt von diesen jedoch unberührt.

  • Da es sich um europäisches Recht handelt, muss der Startflughafen oder der Sitz der Fluggesellschaft in der EU liegen. Fliegen Sie also ab Europa, greift die Verordnung immer, unabhängig vom Flugziel. Fliegen Sie mit europäischen Airlines wie z.B. Lufthansa oder Air France greift die Regelung auch bei außereuropäischen Flügen.
  • Es gibt auch keine Entschädigung, wenn die Verspätung oder Flug-Streichung aufgrund „außerordentlicher Umstände“ zustande kam. Was genau darunter fällt, ist bereits Gegenstand zahlreicher Gerichtsprozesse gewesen. Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise Generalstreik, die Schließung des Luftraums, Terroranschläge, Naturkatastrophen oder ein medizinischer Notfall an Bord. Erkrankung von Mitgliedern der Crew oder Streik von Airline-Mitarbeitern fallen aber beispielsweise nicht darunter.
  • Wurde eine Annullierung wurde mindestens 14 Tage vor Abflug angekündigt gibt es keine Entschädigung. Ebenfalls nicht, sollte die Annullierung mindestens 7 Tage vor Abflug angekündigt und ein Alternativflug angeboten (Bedingungen: Start maximal zwei Stunden früher als geplant, Ankunft am Ziel maximal vier Stunden später, kein Flughafenwechsel) worden sein.

Unabhängig vom Anspruch auf Entschädigung muss die Airline Ihnen ab zwei Stunden Verspätung Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen, sowie zwei Telefongespräche, Faxe oder Emails kostenfrei ermöglichen.

 

Wieviel Geld steht Ihnen bei Flugverspätung zu?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab, nicht vom Ticketpreis. Das kann auch bedeuten, dass die Entschädigung höher als der ursprüngliche Ticketpreis sein kann. Sie beträgt pro Person für die ein Ticket gekauft wurde bei

  • Strecken bis 1.500 km: 250€
  • Strecken ab 1.500 km innerhalb der EU: 400€
  • Strecken von 1.500 bis 3.500 km, nicht innerhalb der EU: 400€
  • Strecken ab 3.500 km, nicht innerhalb der EU: 600 €

Dies gilt auch für (Klein-)Kinder, sofern für diese ebenfalls ein Ticket gekauft wurde. Die erhaltene Entschädigung muss Ihnen in bar oder per Überweisung ausgezahlt werden. Sie müssen Gutscheine oder Prämienmeilen etc. also nicht akzeptieren.

Die Länge Ihrer Flugstrecke lässt sich ganz einfach online ermitteln, z.B. bei luftlinie.org oder ähnlichen Websites.

 

Was müssen Sie bei Flugverspätung tun, um an Ihr Geld zu kommen?

Im ersten Schritt wenden Sie sich am besten direkt an die Fluggesellschaft, um Ihre Rechte geltend zu machen.  Dafür benötigen Sie die Flugnummer sowie (sofern vorhanden) Belege über den Flugausfall oder die Verspätung, Ticket oder Bordkarte und Belege für eventuelle Ausgaben. Verschicken Sie sicherheitshalber immer nur Kopien.
Musterbriefe mit dem passenden Anschreiben finden Sie online z.B. HIER. Sie können den Musterbrief einfach ausfüllen, ausdrucken und per Post an die entsprechende Fluggesellschaft schicken. Versenden Sie den Brief als Einschreiben, damit Sie im Streitfall den Kontakt nachweisen können.

 

Wie lange haben Sie Zeit?

Für die Forderungen an die Fluggesellschaft für Ausgleichszahlung und auch für zugehörige Betreuungsleistungen haben Sie reichlich Zeit: die Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.

 

Was passiert, wenn die Airline nicht reagiert oder nicht zahlen will?

Erhalten Sie auf Ihre Forderungen keine nicht oder keine zufriedenstellende Rückmeldung seitens der Airline, haben Sie mehre Möglichkeiten:

  •  Sie wenden sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) ein. Diese Option ist für Sie kostenlos.
  • Sie übergeben die Angelegenheit einem Anwalt. Die Kosten dafür tragen Sie selbst oder gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung.
  • Sie nutzen eines der zahlreichen Fluggastrecht-Portale, welches Ihnen gegen Provision hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig.
  • Sie verkaufen Ihrer Forderungen an so genannte „Sofortentschädiger“ und haben dann zwar weniger Geld, aber dieses dafür sofort.

Wer unterstützt Sie?

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP, www.soep-online.de) wurde 2009 von der Bundesregierung eingerichtet. Sie arbeitet bundesweit, sachlich unabhängig und neutral. Sie erarbeitet für Sie nach Sichtung der Sachlage kostenlos eine Schlichtungsempfehlung, um den Konflikt mit der Airline beizulegen. Stimmen dann sowohl Sie als auch die Airline der Schlichtungsempfehlung zu, ist diese rechtsverbindlich. In über 80 % der Fälle wird so außergerichtlich und ohne Kosten eine Lösung gefunden. Kontakt unterwww.soep-online.de

 

Alternativ schalten Sie eines der zahlreichen Fluggastrecht-Portale ein, welche sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen bei Flugverspätung oder -ausfall spezialisiert haben. Ihr Vorteil dabei: Sie haben keine weitere Arbeit und das Risiko bei einem Gerichtsprozess trägt der Anbieter. Geht der Fall vor Gericht verloren, zahlen Sie nichts. Denn die Provision von meist rund 30% der Entschädigungssumme wird nur im Erfolgsfall fällig. Anbieter z.B.www.flightright.de oder https://airadvisor.com/de

 

Haben Sie keine Lust, mehrere Monate auf Ihr Geld zu warten, können Sie Ihre Entschädigungsforderung auch an einen Sofortentschädiger verkaufen. Hier treten Sie gegen Geld Ihre Forderungen komplett ab. Ihre Entschädigung abzüglich ca. 35% erhalten Sie meist innerhalb von 24h. Und: Auch wenn der Anbieter den Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht durchsetzen konnte, können Sie die bereits ausgezahlte Summe behalten. Anbieter z.B.euflight.de oder www.wirkaufendeinenflug.de

 

Flugverspätung: Denken Sie an Ihre Hotelbuchungen und Termine!

Denken Sie im Fall der Fälle auch daran, sich sofort um Ihre Termine und Hotelbuchungen zu kümmern! Informieren Sie die Kollegen oder Kunden und prüfen Sie, ob Sie Ihr Zimmer umbuchen oder stornieren müssen. Haben Sie über Ihren kostenlosen MyHRS Account ein Zimmer mit Business Tarif gebucht, ist dies am Anreisetag bis 18 Uhr kostenfrei stornierbar. In Ihrrem Account finden Sie alle Buchungen übersichtlich in der Buchungshistorie. Nutzen Sie am besten die HRS App, um von unterwegs jederzeit auf Ihre Daten zugreifen zu können. Sollten Sie Unterstützung für die weitere Reiseplanung benötigen, erreichen Sie unseren Kundenservice rund um die Uhr telefonisch. Wir helfen Ihnen gern weiter!

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2 Kommentare

  1. Super Artikel. Ich hatte bereits auch schon Probleme mit einer Flugverspätung auf meiner Geschäftsreise nach New York. Diese landete mit 3,5 Std. Verspätung und es stellte sich heraus, dass ich nur 300 Euro für diese Verspätung erhalte.

    Meine Entschädigung habe ich mit Aviclaim gefordert. Dort habe ich auch die Antwort darauf gefunden, weshalb der Anspruch 300 Euro anstatt 600 Euro beträgt.

    https://www.aviclaim.de/lufthansa/flugverspaetung/