Nach London & Co. reisen, ohne sich viel Gedanken über Einreiseformalitäten zu machen? Auch mit Brexit kein Problem! Zwar ist Großbritannien seit dem 1. Februar kein Mitglied der Europäischen Union (EU) mehr. Eines sei jedoch schon jetzt gesagt: Bis zum Jahresende 2020 gibt es dank offizieller Übergangsphase keine wesentlichen Änderungen. Und es kommt sogar noch besser: Durch Währungseinflüsse könnte Ihre geplante Dienstreise sogar günstiger werden. Warum, wieso, weshalb – wir klären in diesem Artikel die drängendsten Fragen.

1. Welche Dokumente benötige ich für die Einreise?

Bei EU-Bürgern reicht die Vorlage des Personalausweises für die Einreise ins Vereinigte Königreich, teilte der Deutsche Reiseverband (DRV) mit. Alternativ können Sie auch mit Ihrem Reisepass nach Großbritannien einreisen. Grenzkontrollen gab es schon vor dem Brexit, da das Vereinigte Königreich kein Mitglied der Schengener Abkommen über die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ist. Eine Visumspflicht besteht aktuell nicht und ist auch für die Zukunft nicht geplant, zumindest wenn es sich um Aufenthalte von weniger als drei Monaten handelt. Allerdings wäre es künftig denkbar, dass Reisende statt des Personalausweises einen Reisepass zur Einreise benötigen.

2. Was bedeutet der Brexit für meine Flugverbindungen?

Für Flugverbindungen von und nach Großbritannien ändert sich laut dem DRV zunächst nichts. Die Airlines haben ihre Sommerflugpläne schon vor ein paar Monaten veröffentlicht und Sie können Ihre Flüge bedenkenlos buchen. Auch die EU-Fluggastrechte, die unter anderem finanzielle Entschädigungen für Flugverspätungen oder -ausfälle regeln, sollen nach Angaben der britischen Regierung für eine gewisse Zeit auch nach dem Brexit gelten. Denn während der Übergangsphase wird Großbritannien wie ein EU-Land behandelt. Wie es danach aussieht, lässt sich allerdings derzeit nicht vorhersagen.

3. Darf ich mit meinem EU-Führerschein fahren?

Häufig benötigen Geschäftsreisende einen Mietwagen. Da ist es gut zu wissen, dass in der Übergangsphase alle gültigen nationalen und internationalen sowie alle EU-Führerscheine in Großbritannien anerkannt werden. Wenn Sie über eine in der Europäischen Union ausgestellte Fahrzeugversicherung für Ihr eigenes Fahrzeug verfügen, müssen Sie keine grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) mit sich führen. Es wird jedoch empfohlen, einen anderen gültigen Versicherungsnachweis dabei zu haben.

4. Was habe ich für Rechte, wenn ich mit Bahn fahre?

Sie nutzen häufiger die schnellen Zugverbindungen von Brüssel oder Paris nach London? Gute Nachrichten: Auch für diesen Fall bleiben die europäischen Bahngastrechte bestehen. Diese wurden nach dem Brexit in britisches Recht überführt. Die Bahngastrechte gelten für:

  • grenzüberschreitende Bahnfahrten von Europa nach Großbritannien,
  • grenzüberschreitende Bahnfahrten von Großbritannien nach Europa,
  • Bahnfahrten innerhalb Großbritanniens.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein britisches Bahnunternehmen oder eines aus der Europäischen Union genutzt wird.

5. Muss ich mir jetzt um Roaming-Gebühren Gedanken machen?

Geschäftsreisende müssen, egal wo sie arbeiten, häufig E-Mails versenden oder Telefonate führen. Werden Gespräche nach Deutschland jetzt teuer? Und wie sieht es mit dem Surfen im Internet aus? Keine Sorge, denn auch hier dürfen Sie sich beruhigt zurücklehnen. Schon vor dem Brexit wurden die Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren und Surfen innerhalb der Europäischen Union abgeschafft – daran wird sich auch in der Übergangsphase nichts ändern. Sprich: Telefonieren, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten versenden sowie das Surfen im Internet kostet weiterhin soviel wie daheim.

6. Was verändert sich in Sachen Wechselkurs und Kreditkarten-Kosten?

Durch den Brexit kann das britische Pfund gegenüber dem Euro an Wert verlieren. Dadurch könnte ihre geplante Dienstreise allerdings nur günstiger werden. Konkret bedeutet das: Fällt das Pfund, sind Gewinne um etliche Euro möglich.

Bei der Nutzung von Kreditkarten sollten keine zusätzlichen Kosten anfallen, da Großbritannien weiterhin ebenso wie die Europäische Union Gebührenaufschläge für die Nutzung von Kreditkarten verbieten wird.

7. Bleibt meine Europäische Gesundheitskarte gültig?

Auch hier ist die Antwort ein klares Ja. In der Übergangsphase bis zum Ende diesen Jahres behält die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) in Großbritannien ihre Gültigkeit. Ob damit auch in 2021 medizinische Leistungen in England genutzt werden können, ist derzeit allerdings noch unklar. Unabhängig davon ist bei Auslandsreisen immer der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll. Diese beinhaltet nämlich mehr Leistungen als die EHIC.

8. Gelten Entsendebescheinigungen für Arbeitnehmer weiterhin?

Die A1-Bescheinigung stellt einen Nachweis darüber dar, dass der Geschäftsreisende in Deutschland sozialversichert ist. Diese Entsendebescheinigung ist aufgrund eines zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Austrittsabkommens weiterhin vollumfänglich anwendbar. Es ist jedoch noch offen, wie das für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2020 aussehen wird.

Sie haben noch weitere Fragen dazu? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.

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4 Kommentare

    • Hallo Ute, das A1 ist zunächst weiterhin vollumfänglich anwendbar. Es ist jedoch noch offen, wie das für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2020 aussehen wird. Viele Grüße, Christina

  1. Das Führen von in GB zugelassenen Kraftfahrzeugen (außer Mietwagen) ist für Ausländer in der Regel nicht möglich, da die britischen Versicherungen dies nicht zulassen. Auch nicht vorübergehend gegen Zuschlag.

  2. Ausweis oder Pass ist bei der Einreise manchmal entscheidend sein, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Personalausweise funktionierten in Gatwick nicht an den automatischen Gates.