Sie würden gerne über die Weihnachtsferien Laptop und Handy auslassen und den Job Job sein lassen? Absolut verständlich! Doch Sie haben es nicht nur verdient, Sie dürfen es auch. Für die Erreichbarkeit in den Ferien gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, ebenso wie für Ihren Urlaubsanspruch im Allgemeinen. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Und für den Fall, dass Sie Ihr Diensthandy aus Angst vor möglichen Problemen im Büro nicht ausschalten wollen, haben wir ein paar nützliche Tipps für Sie zusammengefasst, die Sie am besten vor dem Urlaubsantritt berücksichtigen sollten.

1Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Immer wieder kommt die Frage auf, ob ein Angestellter im Urlaub erreichbar sein muss. Die Antwort ist ein klares „Nein“. Ein Angestellter hat nicht nur Anspruch auf einen ungestörten Erholungsurlaub, der Arbeitgeber hat auch die Fürsorgepflicht, diesen zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass das Diensthandy während dieser Zeit ausbleiben darf. Abmahnungen wegen nicht Erreichbarkeit sowie anders lautende Vertragsklauseln sind nichtig. Dies gilt prinzipiell auch für Führungskräfte.

2Darf mein Arbeitgeber mich im Urlaub anrufen?

Nein, auch das ist nicht erlaubt. Ausnahmen bestätigen hier nicht die Regel. Die Rechtsprechung ist in diesem Fall ganz klar. Ist die Existenz eines Unternehmens gefährdet und kein anderer Ausweg möglich, darf ein Arbeitgeber Sie anrufen (Az. 9 AZR – 405/99). Trotzdem müssen Sie nicht erreichbar sein oder eine Kontaktmöglichkeit anbieten. Denn nach § 1 des BUrlG schuldet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Durch Ihre Persönlichkeitsrechte sind Sie sogar soweit geschützt, dass Sie Ihrem Arbeitgeber noch nicht einmal sagen müssen, wohin Sie reisen. Das ist nämlich Ihre Privatsache.

3Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, meinen Urlaub abzubrechen?

Auch hier laut die Antwort nein. Ein genehmigter Urlaub ist genehmigt. Dies ist für den Arbeitgeber bindend. Der § 1 des BurlG ist eindeutig. Nur der Angestellte kann auf seinen Urlaub verzichten, wenn er in seiner Firma unentbehrlich ist. Eine solche Maßnahme sollte in einem Arbeitsverhältnis jedoch einmalig sein, denn Fehlplanungen Ihres Chefs dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen. Gut zu wissen: Die Kosten für die Stornierung sind vom Arbeitgeber zu übernehmen. Die entgangenen Urlaubstage müssen Ihnen gut geschrieben werden.

4Darf mein Arbeitgeber bestimmen, wann ich Urlaub mache?

Ja. Bei der Urlaubsplanung hat der Arbeitgeber das Recht, Urlaube abzulehnen. Es gibt hierbei aber Regeln, die er beachten muss. Wichtige betriebliche Belange (Hochsaison, andere Mitarbeiter sind ebenfalls im Urlaub, Arbeitnehmer mit Kindern haben in den Ferien Vorrang) können den Arbeitgeber veranlassen, einen Urlaubsantrag abzulehnen.

5Muss ich meinen Urlaub stückeln?

Nein. Der Gesetzgeber gibt Ihnen sogar das Recht, Ihren gesamten Urlaub zusammenhängend zu verlangen. Der Arbeitgeber kann dies nur in gesetzlich festgelegten Fällen ablehnen. Aber selbst dann haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Urlaub an mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen gewährt wird.

6Wie viel Urlaub steht mir Pro Jahr zu?

Bei einer Sechs-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf 24 und bei einer Fünf-Tage-Woche auf 20 Urlaubstage. Mehr Urlaub ist üblich und natürlich erlaubt. Zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses erlangen Sie erst nach sechs Monaten Wartezeit den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Vorher haben Sie jedoch unter bestimmten Umständen Anspruch auf anteiligen Urlaub. Ist die Wartezeit einmal abgelaufen, haben Sie in den Folgejahren gleich mit Jahresbeginn Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

7Vorbereitung ist alles: 7 Tipps für einen entspannten Urlaubsantritt

Damit Sie Ihren Urlaub besser genießen können, berücksichtigen Sie am besten die folgenden sieben Tipps:

  1. Erledigen Sie vorher – wenn möglich – alle offenen Arbeitsvorgänge. So nehmen Sie nicht erledigte Tätigkeiten gedanklich nicht mit in Ihren wohlverdienten Urlaub.
  2. Machen sie eine perfekte Urlaubsübergabe, die keine Fragen offen lässt. Sprechen Sie die Liste mit Ihrer Vertretung vor Ihrer Abwesenheit noch einmal durch.
  3. Erstellen Sie eine Abwesenheitsnotiz mit den Kontaktdaten Ihrer Vertretung. Stellen Sie klar, dass Mails erst nach Ihrer Rückkehr beantwortet werden.
  4. Sollte ein Projekt von Ihnen in einer kritischen Phase sein, dann geben Sie einem Kollegen Ihre Kontaktdaten für den Notfall – allerdings nur für den Notfall.
  5. Lässt es sich nicht vermeiden, mit Kollegen oder Ihrem Team in regelmäßigem Austausch zu stehen, vereinbaren Sie, dass Sie einmal am Tag Ihre E-Mails lesen und beantworten. Tun sie dies morgens oder abends, dann haben Sie genug Zeit, Ihren restlichen Urlaubstag zu genießen.
  6. Sind Sie ein Team, stellen Sie sicher, dass immer einer von Ihnen auf Abruf ist, wenn alle anderen nicht im Büro sind.
  7. Sind Sie während der Feiertage entbehrlich, seien Sie konsequent: Schalten Sie Ihr Diensthandy und Ihren PC einfach aus und legen Sie beides dorthin, wo Sie es nicht sehen können. Denn wie heißt es so schön: Aus den Augen, aus dem Sinn.

Und nun wünschen wir Ihnen einen erholsamen Urlaub und schöne Weihnachtstage!

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