Zugausfall und zu spät zum Termin? Ihre Fahrgastrechte!

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Nicht rechtzeitig zu einem geschäftlichen Termin zu kommen, ist äußerst unangenehm. Das gilt natürlich auch, wenn Sie nicht selbst daran schuld sind, sondern der Zug Verspätung hat.Wir zeigen Ihnen was Sie in diesem Fall tun können und wie Sie sich auf Ihre Fahrgastrechte berufen können. Sollten Sie öfter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Geschäftsterminen und Konferenzen pendeln, ist es wichtig, über Ihre Fahrgastrechte bei Zugverspätung Bescheid zu wissen. Neben der Möglichkeit auf eine andere Bahnverbindung umzusteigen, haben Sie nämlich auch in bestimmten Fällen die Option mit dem Taxi oder Bus anzureisen. Bei Zugausfällen beispielsweise steht Ihnen auch eine Nacht im Hotelzimmer zu, wenn es keine anderen Beförderungsmöglichkeiten gibt. Lassen Sie sich die Verspätung unbedingt bestätigen.

First Steps bei Zugverspätung

Fahrgastrechte Für Geschäftsreisende ist der größte Pain Point, wenn im Bahnhof an der Anzeige das Wort „Zugverspätung“ erscheint. Nachdem Sie in Ihrer Firma Bescheid gegeben haben, dass Sie nicht rechtzeitig ankommen werden, sollten Sie in Erfahrung bringen, wie lange die Verzögerung dauern wird. Bei einer erwarteten Verspätung von mindestens 20 Minuten können Sie einen anderen Zug auf derselben Strecke nutzen oder eine andere Route wählen, wenn Sie dadurch früher ankommen.

Was bekomme ich erstattet?

Hat Ihr Zug mindestens 60 Minuten Verspätung sehen die Fahrgastrechte eine Entschädigung vor: Sie erhalten 25 Prozent des gezahlten Ticketpreises für eine einfache Fahrt, ab 120 Minuten stehen Ihnen 50 Prozent zu. Wenn Sie eine Streckenzeitkarte haben, stehen Ihnen pauschale Entschädigungen in Höhe von 1,50 Euro im Nahverkehr in der 2. Klasse und 2,25 Euro in der 1. Klasse zu. Entschädigungen werden allerdings erst ab einer Gesamtsumme von 4 Euro ausbezahlt. Sammeln Sie daher die Daten und machen Sie Ihre Fahrgastrechte bei z.B. drei Verspätungen in der 2. Klasse oder zwei Verspätungen in der 1. Klasse geltend. Sie können die Schadensfälle auch über die gesamte Laufzeit dokumentieren und nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt einreichen.

Wie kann ich von der Reise zurücktreten?

Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde oder einem kompletten Zugausfall haben Sie zudem die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten. In diesem Fall erstattet Ihnen die Bahn den Preis für Ihr Ticket zurück. Handelt es sich bei der Verzögerung um einen Anschlusszug, bekommen Sie die anteiligen Kosten rückerstattet. Wenn die erwartete Ankunftszeit zwischen 0:00 und 5:00 Uhr liegt oder es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt, können Sie auf ein anderes Verkehrsmittel wie ein Taxi, Bus oder den eigenen PKW umsteigen. Sollte die Bahn kein alternatives Verkehrsmittel anbieten können, erhalten Sie für den selbst organisierten Ersatz bis zu 80 Euro.

Bekomme ich meine Hotelkosten erstattet?

Sollte es wegen eines Zugausfalls oder einer gravierenden Verspätung nicht möglich sein, die Reise am gebuchten Termin anzutreten, werden Ihnen die Übernachtungskosten ersetzt. Natürlich sollten Sie nicht unbedingt in einem Luxushotel einchecken. Denn gemäß der Fahrgastrechte haben Sie im Fall eines Zugausfalls Anspruch auf maximal 80 Euro Erstattung. Übrigens: sollte die Bahn ein alternatives Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit stellen, nehmen Sie das Angebot besser an. Hierdurch erlischt nämlich Ihr Anspruch auf eine selbst organisierte Weiterreise oder die Erstattung der Hotelkosten in einer selbst gewählten Unterkunft.

Wartezeiten überbrücken: WLAN am Bahnhof

Zugverspätung_Fahrgastrechte Keine Frage, eine Zugverspätung ist ärgerlich. An 125 deutschen Bahnhöfen haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Wartezeit sinnvoll zu überbrücken. Hier steht Ihnen nämlich für 30 Minuten kostenloses WLAN zur Verfügung, mit dem Sie beispielsweise Ihre E-Mails lesen können.

Das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn

Am besten laden Sie sich schon vor Ihrer Abreise das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn herunter und nehmen einen Ausdruck davon mit. Im Falle einer Zugverspätung oder eines Ausfalls lassen Sie sich den Schadensfall vom Serviceteam im Zug oder von den Mitarbeitern am Bahnhofsschalter bestätigen. Danach müssen Sie nur noch Ihre Daten im Formular eintragen und das Dokument gemeinsam mit einer Kopie des Tickets an das Servicecenter der Bahn senden. Sollten Sie die Reise gar nicht angetreten haben, legen Sie den Originalbeleg bei. Wichtig ist auch, Ihre Bankverbindung bekannt zu geben.

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3 Kommentare

  1. Guten Tag Herr Ostermann, vielen Dank für Ihren Hinweis! Da haben Sie natürlich Recht; wir passen das umgehend an. Herzliche Grüße aus der Redaktion, Ihre Christina

  2. Sehr geehrte Dame und Herren!

    Die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn sehen eine Entschädigung vor ab 60 Minuten Verspätung und nicht – wie Sie schreiben – bei mehr als 60 Minuten.