Der Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt gilt bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit für:
– Angestellte
– Auszubildende
Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch zur Weiterbildung von bis zu 5 Tagen im laufenden Jahr (bei Vollzeit 5 Tagewoche). Die sogenannte Bildungsfreistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Welche Art von Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt wird gefördert:
– berufliche Weiterbildung
– politische Weiterbildung
Die Bildungseinrichtung muss eine Anerkennung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz LSA besitzen.
Wieviel Tage werden im Jahr gefördert:
– 6 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres
– ab dem dritten Schulungstag muss sich die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer gleichermaßen durch Freizeit einbringen. Dies bedeutet Nacharbeiten bzw. Urlaub nehmen.
Wer trägt die Kosten für den Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt
– der Arbeitgeber trägt die Lohnkosten (Lohnfortzahlung)
– die Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben die Kursgebühren zu übernehmen
Was ist bei der Anmeldung zu beachten
– der Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich informiert werden
– die Bildungseinrichtung muss nach dem Bildungsfreistellungsgesetz LSA anerkannt sein, das Zertifikat müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen
– Ist aus betrieblichen Gründen kein Bildungsuraub möglich, kann der Arbeitgeber aus wichtigem den Urlaub ablehnen
– Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern müssen keinen Bildungsurlaub anbieten
– die Bearbeitung des Arbeitgebers muss drei Wochen vor der Bildungsfreistellung erfolgen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landes:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa