Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt

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Sachsen-Anhalt

Der Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt gilt bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit für:

– Angestellte

– Auszubildende

Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch zur Weiterbildung von bis zu 5 Tagen im laufenden Jahr (bei Vollzeit 5 Tagewoche). Die sogenannte Bildungsfreistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Welche Art von Bildungsurlaub  in Sachsen-Anhalt wird gefördert:

– berufliche Weiterbildung

– politische Weiterbildung

Die Bildungseinrichtung muss eine Anerkennung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz LSA besitzen.

Wieviel Tage werden im Jahr gefördert:

– 6 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres

– ab dem dritten Schulungstag muss sich die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer gleichermaßen durch Freizeit einbringen. Dies bedeutet Nacharbeiten bzw. Urlaub nehmen.

Wer trägt die Kosten für den Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

– der Arbeitgeber trägt die Lohnkosten (Lohnfortzahlung)

– die Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben die Kursgebühren zu übernehmen

Was ist bei der Anmeldung zu beachten

– der Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich informiert werden

– die Bildungseinrichtung muss nach dem Bildungsfreistellungsgesetz LSA anerkannt sein, das Zertifikat müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen

– Ist aus betrieblichen Gründen kein Bildungsuraub möglich, kann der Arbeitgeber aus wichtigem den Urlaub ablehnen

– Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern müssen keinen Bildungsurlaub anbieten

– die Bearbeitung des Arbeitgebers muss drei Wochen vor der Bildungsfreistellung erfolgen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landes:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa

 

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Der HRS Experte Wojtek teilt mit den Lesern gerne Tipps und Tricks rund um das Thema Reisen. Wojtek reist gerne selbst in neue Destinationen und kommt von jeder Reise reicher um spannende Erlebnisse und neue Inspirationen zurück.