Haustiere erlaubt
Aufzug
Hotelbar
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Miyahamaonsen 2-6-18, 739-0454 Otake-shi

Miyahamaonsen 2-6-18, 739-0454 Otake-shi
Nächstgelegener Flughafen60 km
Nächstgelegener Bahnhof6 km
Stadtzentrum2 km
Die Unterkunft LiVEMAX RESORT Aki Miyahama Onsen, die in Hatsukaichi, 28 km von Friedenspark Hiroshima entfernt gelegen ist, verfügt über Übernachtungsmöglichkeiten mit einem saisonalen Außenpool, einem kostenlosen Privatparkplatz, einem Garten und einer Gemeinschaftslounge. Die Unterkunft verfügt über ein Restaurant und hat außerdem eine Terrasse sowie eine Sauna und einen Whirlpool. Die Unterkunft bietet einen Zimmerservice, eine rund um die Uhr besetzte Rezeption und eine Gepäckaufbewahrung für Gäste. Alle Gästezimmer in der Unterkunft LiVEMAX RESORT Aki Miyahama Onsen haben Klimaanlage, einen Flachbild-TV mit Satellitenkanälen, eine Spielekonsole und ein eigenes Badezimmer mit einer Dusche, kostenlosen Pflegeprodukten und einem Haartrockner. Hier ist jedes Zimmer ausgestattet mit einem Safe – einige Zimmer sind ausgestattet mit einem Balkon und andere verfügen außerdem über Meerblick. In der Unterkunft LiVEMAX RESORT Aki Miyahama Onsen ist jedes Zimmer versehen mit Bettwäsche und Handtüchern. Ein als Buffet angebotenes Frühstück wird in der Unterkunft LiVEMAX RESORT Aki Miyahama Onsen angeboten. Die Unterkunft LiVEMAX RESORT Aki Miyahama Onsen bietet ein Thermalbad. Friedensdenkmal in Hiroshima liegt 29 km von der Unterkunft LiVEMAX RESORT Aki Miyahama Onsen entfernt, während Kongresszentrum Hiroshima City Minami Ward Community Cultural Center 29 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Iwakuni Kintaikyo, 16 km von der Unterkunft LiVEMAX RESORT Aki Miyahama Onsen entfernt. Gäste müssen bis 19:30 Uhr einchecken, wenn sie in dieser Unterkunft zu Abend essen möchten. Gäste, die nach dieser Uhrzeit einchecken, bekommen möglicherweise kein Abendessen und keine Erstattung dafür. Gästen mit Tätowierungen kann der Zutritt zu den öffentlichen Badeeinrichtungen der Unterkunft oder anderen Einrichtungen, in denen die Tätowierungen für andere Gäste sichtbar sein können, nicht gestattet werden.