Kind krank? Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer

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sleeping / Kinderkrankheit

Vielen Eltern sind Krankheitsfälle ihrer Kinder nicht fremd. Schließlich kommt der Nachwuchs mit vielen unterschiedlichen Menschen in der Schule oder im Kindergarten in Berührung. Die Gefahr sich mit Grippeviren, Windpocken oder Masern anzustecken ist somit hoch. Wir haben Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gefragt, was Eltern mit einem erkrankten Kind in puncto Arbeitsrecht und Kinderkrankengeld beachten sollten.

Was ist bei Kinderkrankheiten arbeitsrechtlich zu beachten?

Portrait_M.O.Schulze / Kinderkrankengeld
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn Ihr Kind krank wird, ist die Beantragung von Urlaub bei Ihrem Unternehmen nicht notwendig. Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Arbeitgeber Ihr Gehalt trotz Abwesenheit weiterhin zahlen muss. Laut Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte gilt im Arbeitsrecht grundsätzlich das Prinzip „Ohne Arbeit kein Lohn“. Darunter fällt allerdings nicht die Pflege eines kranken Kindes, da das Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde. „Jedoch kann der Arbeitgeber die bezahlte Freistellung im Arbeitsvertrag begrenzen und bei Erkrankung des Kindes ausschließen. Von daher lohnt sich immer der Blick in den eigenen Arbeitsvertrag“, so Schulze.

Kinderkrankengeld: Ab wann steht es Ihnen zu und wie lange wird es gezahlt?

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht ab dem ersten Tag der Erkrankung beziehungsweise ab dem Tag der Antragstellung, wenn sonst keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht. Dies gilt aber nur dann, wenn das Kind in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert, jünger als zwölf Jahre oder körperlich eingeschränkt und hilfsbedürftig ist. Für das Kinderkrankengeld benötigen Sie vom ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest. Ferner muss der Kinderarzt bestätigen, dass Ihr Kind pflegebedürftig ist. „Sind beide Eltern berufstätig, hat jeder Elternteil einen Anspruch darauf, zehn Arbeitstage pro Jahr für die Betreuung des erkrankten Kindes freigestellt zu werden. Bei mehreren Kindern unter zwölf Jahren erhöht sich der Freistellungsanspruch auf bis zu 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr je Elternteil“, sagt Schulze.

Was tun bei einer länger andauernden Krankheit?

In diesem Falle sollten Sie sich zuerst an Ihre eigene Krankenkasse wenden, um sich dort beraten zu lassen. Bestehen darüber hinaus trotzdem noch offene Fragen, kann ein Gespräch beim spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen. Wenn der Umstand eintritt, dass ein Kind unheilbar krank ist und voraussichtlich nicht mehr lange leben wird, besteht generell ein unbegrenzter Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsstelle. Die Voraussetzung hier ist, dass die Erkrankung fortgeschritten, eine Genesung nicht mehr möglich und eine palliativmedizinische Therapie vonnöten ist.

Weiterführende Informationen zum Thema Kinderkrankengeld finden Sie zum Beispiel in der Suchmaschine des Instituts für angewandtes Gesundheitsmanagement, Entwicklung und Forschung in der Sozialmedizin.

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit Kinderkrankengeld und der Freistellung vom Arbeitgeber gemacht?

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1 Kommentar

  1. Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Kinderkrankheiten arbeitsrechtlich. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe. Ich habe ein schwer krankes Kind, und ich möchte sicherstellen, dass ich abgesichert bin, wenn es um den Umgang mit meinem Kind und das Arbeitsrecht geht.