Bildungsurlaub Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein

Der Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein gilt bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit für:

– Angestellte

– Auszubildende

– Beamtinnen und Beamte

– Richterinnen und Richter

Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch zur Weiterbildung von bis zu 5 Tagen im laufenden Jahr (bei Vollzeit 5 Tagewoche). Die sogenannte Bildungsfreistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Welche Art von Bildungsurlaub  in Schleswig-Holstein WIRD gefördert :

– berufliche Weiterbildung

– politische Weiterbildung

– allgemeine Weiterbildung

Die Bildungseinrichtung muss eine Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) besitzen.

Wieviel Tage werden im Jahr gefördert:

– 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres

Wer trägt die Kosten für den Bildungsurlaub in schleswig-holstein:

– der Arbeitgeber trägt die Lohnkosten (Lohnfortzahlung)

– die Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben die Kursgebühren zu übernehmen

Was ist bei der Anmeldung zu beachten:

– der Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich informiert werden

– die Bildungseinrichtung muss nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannt sein, das Zertifikat müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen

– Ist aus betrieblichen Gründen kein Bildungsuraub möglich, kann der Arbeitgeber aus wichtigem den Urlaub ablehnen

– die Bearbeitung des Arbeitgebers muss unverzüglich erfolgen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landes:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bildungsurlaub/Downloads/WBG.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

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Der HRS Experte Wojtek teilt mit den Lesern gerne Tipps und Tricks rund um das Thema Reisen. Wojtek reist gerne selbst in neue Destinationen und kommt von jeder Reise reicher um spannende Erlebnisse und neue Inspirationen zurück.