Der Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein gilt bei sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit für:
– Angestellte
– Auszubildende
– Beamtinnen und Beamte
– Richterinnen und Richter
Beschäftigte in Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch zur Weiterbildung von bis zu 5 Tagen im laufenden Jahr (bei Vollzeit 5 Tagewoche). Die sogenannte Bildungsfreistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Welche Art von Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein WIRD gefördert :
– berufliche Weiterbildung
– politische Weiterbildung
– allgemeine Weiterbildung
Die Bildungseinrichtung muss eine Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) besitzen.
Wieviel Tage werden im Jahr gefördert:
– 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres
Wer trägt die Kosten für den Bildungsurlaub in schleswig-holstein:
– der Arbeitgeber trägt die Lohnkosten (Lohnfortzahlung)
– die Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer haben die Kursgebühren zu übernehmen
Was ist bei der Anmeldung zu beachten:
– der Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich informiert werden
– die Bildungseinrichtung muss nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) anerkannt sein, das Zertifikat müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen
– Ist aus betrieblichen Gründen kein Bildungsuraub möglich, kann der Arbeitgeber aus wichtigem den Urlaub ablehnen
– die Bearbeitung des Arbeitgebers muss unverzüglich erfolgen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Landes: